Wäre das noch die Erst oder Zweitausbildung ?

Hallo vielleicht kennt sich jemand damit aus ?
Meine Nichte hatte eine Ausbildung angefangen, bis zum Ende des 2. Lehrjahres.
Wurde dann gekündigt , da man meinte , die schafft sie nicht.
Hatte aus gesundheitlichen Gründen zu viele Fehltage.
Sie überbrückte die Zeit mit FSJ.
Nun möchte sie nochmal starten.
Gilt das jetzt noch als Erstausbildung oder die zweite ?
Da sie die ja nicht abgebrochen hat. Hat ja noch versucht , das 3 . Azubijahr woanders zumachen. Aber im dritten Jahr , nahm sie keiner mehr.

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Erstausbildung da die zweite nicht abgeschlossen ist.lg

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Es geht hier sicher um die Finanzierung seitens des Kindsvaters.

Wenn alles unternommen wurde, um die Ausbildung noch fortzusetzen (Arbeitsagentur, Handwerkskammer oder Industrie-und Handelskammer, sonstige obrige Organe) und das alles schriftlich zu belegen ist, dass es unmöglich war die Ausbildung abzuschließen, dann kann ich mir gut vorstellen, dass es als Erstausbildung anerkannt wird.

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"Hat ja noch versucht , das 3 . Azubijahr woanders zumachen. Aber im dritten Jahr , nahm sie keiner mehr."

Hat sie das alles schriftlich (Anfrsgen/Absagen, wieviele...)? Falls ja, sieht es ganz gut aus, falls nein, wird es eher keine Erstausbildung mehr sein.

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Hast du während ihres FSJ noch Kindergeld bekommen? Das bekommt man ja nur, wenn man keine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Also Kindergeld im FSJ, dann wird die abgebrochene Ausbildung wohl als nicht beendet gesehen.

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Erstausbildung.
Wenn die 2. Ausbildung die gleiche ist wie die erste, würde ich nachfragen ob sie im 2. Lehrjahr anfangen kann. Dann hat sie 1 jahr gespart.

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Hat sie doch versucht. Wäre nur noch das letzte Jahr gewesen.

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Ja... aber da hat sie nichts gefunden...

Wenn sie jetzt erneut die selbe Ausbildung machen will, bleibt die Möglichkeit aber trotzdem bestehen. Dann hat sie sich wenigstens das erste jahr gespart