Was macht das Jugendamt........

....wenn man dort anruft und um Hilfe bittet, weil man mit seinem 17 jährigen Sohn nicht mehr weiter weiß? #schmoll
Wie schnell kann man Hilfe bekommen? Oder muss man ewig auf Termine warten??
Helfen die überhaupt noch, wenn das Kind in einem halben Jahr 18 wird??#gruebel


Freue mich auf Eure Antworten#danke

LG#blume
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Da es "das Jugendamt" als überall gleich reagierende Institution nicht gibt, kann Dir hier keiner eine pauschale Antwort geben. Es wird wohl auf den einzelnen Bearbeiter drauf ankommen, was er tut. Gibt leider aber genug, die sagen, in einem halben Jahr ist er volljährig, da wird nicht mehr viel unternommen, vielleicht eine Beratung - aber sonst ????
Außerdem schreibst Du zu pauschal. "Nicht mehr weiterwissen" können "normale" Probleme sein bis zur Kriminalität oder Drogenproblemen, wo es dann wieder andere Ansprechpartner gibt. Ruf einfach dort an, dann weißt Du mal Bescheid.
LG Moni

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Das Stichwort heisst wohl eher "Familienhilfe", da würde ich mich mal an die sozialen Einrichtungen in der Nähe wenden, um kompetente Anlaufstellen zu erfahren. :-)

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Familienhilfe hat nichts gebracht:-(

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Hallo,
die Zuständigkeit des Jugendamtes endet nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 41 KJHG). Allerdings muss ein 18Jähriger dann selber einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen und nicht mehr die Eltern.

Auzug aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG):
"§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
....."
Also lohnt es sich fürs JA nicht wirklich, die Sache zu "verschleppen".
Wie lange du auf einen Termin warten musst hängt natürlich u. a. von der personellen Ausstattung des Jugendamtes, der Dringlichkeit etc. ab.

LG
Mely

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#danke

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Die Familienhilfe wird durch das Jugendamt installiert, sich also ans Amt zu wenden ist schon der richtige Weg.

Die verschiedenen Träger bieten jedoch auch alle Familien- und ErziehungsBERATUNG an, für eine solche kann man sich bei AWO, Diakonie etc. anmelden.
Zunächst ist es bestimmt gut, eine Beratungsstelle aufzusuchen!
Ob und inwiefern eine sozialpädagogische Familienhilfe oder Betreuung für sinnvoll erachtet wird oder ob den ganzen zunächst ein Clearing vorausgehen soll, wird im Jugendamt oft recht individuell und unterschiedlich kurz- oder langfristig entschieden, daher lässt sich die Frage schwer beantworten.

Ich wünsche dir viel Erfolg und nur kompetente Ansprechpartner.

Sinnvoll könnte es auch sein, einen Lehrer oder z.B. den Soz.Päd. vom Jugendclub (besucht dein Sohn einen?) zu bitten, das JA zu kontaktieren.

Wartezeiten sind so unterschiedlich, frag einfach mal überall nach (wie gesagt: AWO, Diakonie, Caritas).

LG

Anja

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Diakonie war er schon, hat aber nach vier Gesprächen abgebrochen : "kein Bock mit der alten Drogentante zu sprechen" :-(

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ohhhh,das kenn ich gut....
meine mutter hatte und hat intensieve probleme mit meiner schwester (klauen in der familie,massieve beschimpfungen,handgreiflichkeiten,...usw).
sie hatte sich auch so in dem zeitraum beim jugendamt gemeldet,wie du das vorhast....und ja sie bekam zu hören:"sie ist ja bald 18 und da kann man nichts machen,sie hat halt ihren eigenen kopf....".
sie wollte dann meine schwester rausschmeißen,aber da sie keinen job hat,darf sie das nicht (erst mit 25).
das ganze geht jetzt seid 4 jahren so.sie ist von einer stelle zur anderen gerannt und wollte hilfe haben,aber keiner konnte was unternehmen.sie ist zu einer familien beratung gegangen,aber die konnten immer nur gut auf meine mutter einreden.mit meiner schwester konnten sie nicht reden,da sie dort nicht aufgetaucht ist....
das ende vom lied ist,das sie mit den nerven total am ende ist,meine schwester sie immernoch provoziert und sie nichts machen kann.....
sie hatte auch schonmal beim arbeitsamt einen antrag gestellt,das sie ausziehen kann,aber meine schwester wollte das gemachte nest nicht verlassen....naja...antrag abgelehnt....
meine mutter möchte eigendlich nur eine lösung finden,um ruhig zusammen zu leben,sie liebt ihr kind ja auch,aber es hat ihr bis jetzt keiner helfen können,das zu ermöglichen......

ich hoffe du hast mehr glück#klee#herzlich



lg
sabrina

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Das kommt immer auf das JA an. Das kann man nicht pauschal sagen. Ich habe mit dem selben Amt sehr gute und auch sehr schlechte ERfahrungen gemacht. Als der Ärger mit meinem Sohn mit 14 anfing, wurde sehr schnell und gut geholfen. Später dann, nicht mehr. Aber das hatte mehr mit dem Verhalten meines Sohnes zu tun und mit seiner Drogensucht.
Erkundige dich. Wie gesagt ist von Amt zu Amt verschieden.
gruss cybill

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Die sitzen das gern aus, weil es nach 18 nichts mehr kostet!

Stell einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Erziehungshilfe mit Fristsetzung.

Gruß

Manavgat

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es wäre schön, wenn du das verhalten deines sohnes etwas genauer beschreibst, dann können wir vielleicht mehr dazu sagen!

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Es geht um meinen Cousin. Er kifft, er dealt, er schwänzt die Schule, kommt Nachts manchmal nicht nach Hause etc......:-(