WBS für 3 Zimmer ? 🤔

Hey ihr Lieben,

Ich habe mal eine Frage zum Thema WBS.
Ich bin alleinerziehend und habe ein Sohn im Alter von 2,5 Jahren . Wir schlafen gemeinsam im Schlafzimmer und das Wohnzimmer wird gleichzeitig als Kinderspielzimmer genutzt . Da ich seit kurzem das Referendariat im Lehrerberuf mache , habe ich im Wohnzimmer auch mein Büro . Naja wir haben ein Riesen Chaos .. hätte ich durch meinem Job ein Anspruch auf eine 3 Zimmer mit wbs ? Ich kenne mich im Gesetz nicht so aus .

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Soweit ich weiß geht es weniger um Zimmer als um Quadratmeter Wohnfläche. Bei 2 Personen im Haushalt müssten es 65-70 qm sein. Und mit etwas Glück findest du da auch 3 Zimmer.

Das ist alles von Bundesland zu Bundesland etwas anders geregelt, daher ist es schwer dazu eine Auskunft zu geben.

Ich wĂĽrde aber schon davon ausgehen, dass einem als Alleinerziehende auch ein separates Zimmer fĂĽrs Kind zusteht.

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Bei uns ist das anders, Mutter mit Kind bis 6 Jahre bekommt einen WBS für 2 Zimmer (was ich persönlich für schwachsinnig halte, so ein Kind bleibt ja nicht ewig 6 Jahre #klatsch).
Dabei ist es egal, ob diese Zwei-Zimmer Wohnung 50 oder 100qm hat.

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Interessant. Das wäre hier nicht so. 2-Zimmer/100qm (als aufgegriffenes Extrembeispiel) könnte hier keine „Sozialwohnung“sein, nicht förderfähig.

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Hier in MĂĽnchen gibt es pro Person nur ein Zimmer. Ich hatte als Alleinerziehende eine Schlafcouch im Wohnzimmer, die Abstellkammer war mein Kleiderschrank und BĂĽro.

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Bei uns geht der B-Schein ebenfalls nicht nach Zimmern, sondern nach Quadratmetern. 1 Person 50qm, 2 Personen 60qm.
Bei 2 Zimmern wĂĽrde ich den Platz anders aufteilen. Sohn bekommt das Schlafzimmer als Kinderzimmer, Du nutzt das Wohnzimmer als Dein Reich - inklusive Schlafen und BĂĽro. Es macht ja kein Sinn quasi immer nur ein Zimmer zu nutzen: TagsĂĽber das Wohnzimmer, nachts das Schlafzimmer.

GrĂĽsse
BiDi

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Wenn ich dir einen Tipp geben darf, such dir einen Platz in der Schule und arbeite da. Es muss nicht das Lehrerzimmer sein.

Und ja, solche Plätze gibt es an jeder Schule irgendwo.

Hilft auch fĂĽr die Trennung von Beruf & Privatleben.

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Mit Kleinkind und alleinerziehend wird es aber sicher auch Phasen geben in denen man arbeiten muss während das Kind schläft.

Ansonsten bin ich voll bei dir. So oft es geht Arbeit aus den Privaträumen raus halten, vor allem wenn es kein separates Arbeitszimmer gibt.

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Bist du schon gewerkschaftlich organisiert? Immerhin steht dir ja in deinem Job ein BĂĽro zu Hause zu. Da wĂĽrde ich mich mal mit einer Rechtsabteilung einer Lehrergewerkschaft kurzschlieĂźen, bist du nicht Mitglied bezahlst du diese Dienstleistung.

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Hey ich bin noch nicht bei einer Gewerkschaft . Diese Info kannte ich vorher auch gar nicht . Danke für den Tipp! Ich werde mich drum kümmern . Die nächsten Jahre bzw. Im Ref. Werde ich da durchgehen mit dieser Wohnung aber später , wenn man Kind 5 /6 wird und ich richtig im Lehrerberuf bin (auch wenn es keine Verbeamtung ist sondern nur ein Lehrauftrag) würde ich ein Anspruch auf 3 Zimmer stellen . Danke dir !

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Nur mal interessehalber: wieso gehst du davon aus, dass du "später , wenn du richtig im Lehrerberuf bist (auch wenn es keine Verbeamtung ist sondern nur ein Lehrauftrag) " wirklich noch eine WBS Berechtigung hast?
Die Einkommensgrenzen sind dort ja doch ziemlich streng (hier denke ich fĂĽr 2 Personen so ca. 22.000,- p.a.). Ich bin ehrlich gesagt grade schon etwas irritiert, wenn ich lese, dass Lehrer (!) davon ausgehen, diese Bewilligung quasi langfristig weiter zu erhalten.

Bearbeitet von edge-of-reason
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Ich weiß nicht, ob das Ländersache ist. Aber hier bekommt man einen WBS nicht nach Zimmerbedarf, sondern nach Einkommen, das nicht überschritten werden darf.
Und bedenke, das der WBS im Falle einer Gehaltserhöhnung auch wieder wegfallen kann...dann müsstest du die ortsübliche Miete zahlen.

AuĂźerdem gibt es kaum Wohnraum fĂĽr WBS- Berichtigte Personen, zumindest nicht un unserer Gegend.

Von daher, mach dich auf den Seiten deiner Stadt schlau und belies dich mal, was ein WBS überhaupt ist und was du damit anfangen kannst, der gilt nämlich nur für bestimmte Wohnungen.

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Es gilt beides: Man darf natürlich ein gewisses Einkommen nicht überschreiten um ein Anrecht auf eine (der zu wenigen) geförderten Wohnungen zu bekommen. Und dann darf man aber keine Wohnung beziehen, dir größer ist als es die im Haushalt lebenden Personen möglich macht.

Mal angenommen ein Alleinstehender verdient 20T€ netto/Jahr, also 1.660€/Monat. Dann hat er Anrecht auf einen WBS. Aber er darf dann trotzdem keine 3-Zimmer-Wohnung beziehen, auch wenn er Lust hätte auf 80qm (je 6,40€) und auch beriet wäre die 512€ zu zahlen. Ihm steht trotzdem nur eine 1-2 Zi-Wohnung bis 55qm zu. Sonst würde er ja anderen berechtigten Haushalten mit Kind den Wohnraum abwerben. Wenn er also mehr zahlen will für mehr Platz, dann muss er sich auf dem
normalen Mietmarkt umsehen.