Bauvorschriften, Estrichhöhe zur Fensterbank gesucht

Hallo,
wer kann uns hier bitte weiterhelfen.
Habe schon weiter unten gepostet, das der Estrich viel zu hoch gelegt worden ist.
Wo können wir nachlesen, wo die "Normalhöhen" Angabe niedergeschrieben ist?!

Liebe Grüße und vielen DANK
Lisa

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Hi,

schwierige(s) Thema / Frage...

leider kann ich zu den Abständen nichts sagen...

Ich hoffe, es ist erlaubt auf ein anderes Forum zu verweisen...

http://www.bauexpertenforum.de

die Jungs dort sind echt fit...!!!



Mir kommen aber gleich 2 - 3 Fragen zu Eurem Problem in den Sinn...

Also...

In unserem Bauvertrag war der Fussbodenaufbau genau definiert. z.B. Bitumenschweißbahn (0,5 cm), Dämmung (8 cm), Estrich (10 cm)
Daraus läßt sich ja die Fußbodenhöhe ableiten...

Ich kann mir nicht erkären was Ihr damit meint der Estrich wäre zu hoch gelegt worden. Ich kann mir kaum vorstellen, daß der Estrichleger mehr Estrich einbringt als er muß...

Dann gäbe es noch die Möglichkeit, daß der Maurer das/die Fenster zu tief angesetzt hat...

Du schreibst leider wenig Details, ob es nun ein/zwei, alle Fenster betrifft...


Gruß Joe

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Hi Joe,
DANKE schon mal für Deine Antwort.
Also, der Estrich ist im kompletten EG zu hoch gelegt worden.
Das Bauunternehmen hat zugegeben, das sie nur dir Vorschriften von Isolierung, Fußbodenheizung und Estrich eingehalten haben, ohne zu beachten, das eine Küche in Höhe von 91 cm noch hinein passen soll. Da wir einen Generalunternehmen haben, brauchen wir uns zum, Glück nicht mit allen Handwerkern herumschlagen #gruebel

Im OG ist der Estrich genau passend - haben im Badezimmer Fußbodenheizung und hier paßt der Abstand zur Fensterbank von 94 cm. Wir haben diese Höhe nicht schriftlich vereinbart und in der Baubeschreibung steht auch nichts drin. Jedoch haben wir dieses mündlich mit Zeugen dem Bauunternehmen mitgeteilt., das wir eine Küchenhöhe von 91 cm planen.

Wir haben noch drei Türen im EG, wo mein Mann dann gerade noch durchpassen wird. Angeblich werden sie eine Durchgangshöhe von 198 cm schaffen - mal schauen wie sie das hinbekommen wollen, wenn noch Fliesen und Türstock drin sind.

Es ist halt jetzt die Frage, mit welchen Argumenten wir jetzt ans Bauunternehmen gehen können, bzw. mit welchen Abstrichen wir evtl. planen können.

Grüße & DANKE
Lisa

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Hi,

wieviel Platz ist denn jetzt noch zwischen Fußboden und Fensterbank bzw. was meint Ihr um wieviel cm ist der Estrich denn zu hoch...???

Ich denke es wird schwierig dem Bauunternehmer hier einen Fehler nachzuweisen. Solange der Abstand zwischen Fußboden und Fensterbank einem halbwegs normalen Abstand entspricht ist hier kaum was zu machen. Zumal die Maße ja anscheinend nicht im Bauplan stehen. Ein sehr gutes Argument wäre ein Küchenplan den der BU zu Baubeginn gehabt hätte. Dann könnte man den BU damit konfrontieren. Ihm unter Zeugen zu sagen, daß die Küche höher wird hilft hier wohl nicht. Nur schriftliches ist bei einem Streit wirklich gut verwertbar.

Ich kenne Euren Bauvertrag nicht, aber oftmals steht dort drin, daß der Bauherr auch verpflichtet ist die Maße soweit möglich zu kontrollieren. Insofern wäret Ihr mit in der Verantwortung.

Aus vielen Postings aus dem Bauherrenforum lese ich heraus, daß es meistens sinvoller ist, mit dem BU nach einer für beide Seiten geeigneten Lösung zu suchen, anstatt gleich mit Anwalt oder Gericht zu drohen.


Gruß Joe


http://www.die-jaegers.de