Dringende Frage: Vermieter gestorben wie geht es weiter.....

Hallo,
hab heute erfahren das unser Vermieter im Alter von 92 Jahren eingeschlafen ist.
Wie geht es jetzt bei uns weiter,wir wohnen in einer Doppelhaushäfte,seit 08/00,zahlen pünktlich unsere Miete und hatten es bis jetzt so gehandhabt das wir das Haus wie unser eigenes nutzen konnten,nur bei grösseren Reparaturen,mussten wir Bescheid geben und uns das ok zur Rep.holen und dann die Rechnung zum Vermieter schicken.
So nun hat die Lebensgefährtin uns heute gesagt das bis zur Testamentseröffnung alles so bleiben wird,aber dann vermutlich die Kinder erben werden.
Die Kinder sind reich,haben Baugeschäfte,sind Architekten und haben selber Häuser,werden also vermutlich nicht selber einziehen.
Nun wie ist das mit Mieterhöhung,wieviel,wieoft....usw...???

Kündigungsfrist?????

Wir sind grad absolut planlos und geschockt,weil wir nicht wissen,ob wir bald auf der Strasse sitzen :-(

LG Andrea

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Hallo Andrea,

für euch ändert sich garnichts. Der Mietvertrag ist auch dann noch gültig und bindend, wenn das Haus vererbt oder verkauft wird.

Probleme kann es nur dann geben, wenn der Erbe Eigenbedarf anmeldet.


LG
Sassi

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Hi,

die Erben erben natürlich Euch als Mieter mit - mit allen rechten und Pflichten.

Dies kann natürlich bedeuten, daß diese die Miete im Rahmen des erlaubten erhöhen können und die bisher billige Wohnung (wenn sie es denn war) an ortsübliche Mieten angepaßt werden kann.

Ebenso kann es natürlich sein, das der Neue Bestitzer die Sache mit Reperaturen anders sieht.

Eigenbedarf und Verkauf wurden schon genannt, wobei der Käufer auch erst einmal den Mieter übernehmen muss.


grüßle

peter


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idR wird nach einer gewissen Zeit durch die Erben"gemeinschaft" - meist heillos zerstritten, da es um Kohle geht - versucht wird, Kasse zu machen. Das heißt natürlich erstmal regelmäßig Mieterhöhung bis zum Anschlag, dann Entmietung , optische Aufpeppung und höchstpreisig verkauft.


Muß nicht sein,
mental würde ich mich darauf einstellen

K