Feuchte Wand hinter Bad

Hallo,
wir haben entdeckt, dass die Wand zwischen Bad und Treppenhaus anscheinend feucht ist. Die Farbe bröckelt ca. 10 cm hoch ab. Das Treppenhaus ist kühl, Schimmel ist nicht da. Wir vermuten, dass durch die Duschwanne, die sich hinter dieser Mauer befindet Feuchtigkeit in die Wand gekommen ist. Unser Vermieter hat das Bad selbst gefliest und die Dusche etc. selbst verfugt.

Wißt ihr, was wir für eine Handhabe haben, unser Vermieter ist ziemlich geizig und wird, denke ich, keine Fachfirma bestellen.

Wir werden uns auf jeden Fall beim Mieterschutzbund erkundigen. Nun die Frage, haben wir ein Recht auf fachgerechte Beseitigung der Mängel. ?
Viele Grüße Leah

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Natürlich.

Mangel heißt doch, dass das was man bemängelt nicht in Ordnung ist. Wenn also jemand einen solchen Mangel so beseitigt, dass der Mangel dem Grunde nach fortbesteht so kann man mit Fug und Recht behaupten, der Mangel ist mangelhaft - also nicht fachgerecht - beseitigt.

Wenn also ein Mieter bei seinem Vermieter eine schriftliche Mangelanzeige macht und der Mangel nicht restlos beseitigt worden ist, so sollte der Mieter eine neuerliche schriftliche Mangelanzeige machen. Tut der Mieter das nicht, akzeptiert er die mangelhafte Mangelbeseitigung. Das bedeutet, dass der Mieter etwaige Sachschädenfolgen tragen muss.

Gruß
Nobility

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Du bekommst den Nobelpreis für hochgeschraubte, unverständliche Antworten.

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Das ist nicht weiter schlimm wasteline. Du hast genug Zeit das ganze ix beliebig lang zu lesen bis du es verstanden hast. Andrerseits tut es mir leid für dich. Wenn ich nur wüßte wie ich dir beibringen könnte, dass das Rad rund ist.

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Vermieter den Mangel schriftlich mit Terminsetzung anzeigen.
Ob er den Mangel selbst behebt oder eine Firma beauftragt, ist seine Sache.

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Hallo,

vielen Dank für die Antworten, ich habe beide ohne Probleme verstanden. War mir nicht zu kompliziert.

Viele Grüße Leah