Muss ich bei Auszug alles wieder streichen???

Hab da mal eine Frage.

Wir wollen zum 01.03.2012 umziehen.

Unser jetziger Vermieter sagt jetzt, dass wir das Haus einmal komplett streichen müssen innen drin vor Auszug.

In dem Haus wo wir jetzt neu einziehen wird aber auch nichts vor unserem Einzug gestrichen. Die Maklerin sagte zu uns, dass das überhaupt nicht mehr üblich ist und das kein Vermieter einen dazu zwingen kann.

HAb jetzt aber auch keine Lust auf grossen Ärger und das die uns am Ende was von der Kautio abziehen oder so.

Wird haben in unserem jetzigen Haus aber auch viel Eigenleistung erbracht, die uns auch keiner ersetzt. ( neuen Sichtschutzzaun gezogen, Schuppen vor dem Einsturz bewahrt und ausgebaut. )

Gibt es da irgendwie eine rechtsgrundlage auf die wir uns berufen können oder ist das alles nur wohlwollen des Vermieters ob man streichen muss oder nicht??
Muss dazu sagen, dass wir bei Einzug das Haus renoviert übernommen haben mit ein paar kleinen Mängeln, die wir dann selber noch nach gebessert haben.
Wer kann mir da ein bisschen helfen???

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Hallo :-)

da kann ich dich beruhigen.Das ist überholter Blödsinn und auch wenn es so im Mietvertrag steht,ist es ungültig.Mach dich mal über Google schlau,was das angeht.
Alles,was dunkel/auffällig farbig gestrichen ist,muss geweißt werden,alles andere kann bleiben.
Achso,euer Vermieter darf natürlich nicht die Kaution einbehalten,wenn ihr nicht streicht ;-)

liebe Grüße!

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"da kann ich dich beruhigen.Das ist überholter Blödsinn und auch wenn es so im Mietvertrag steht,ist es ungültig."

Mit solchen Pauschalaussagen wäre ich an deiner Stelle echt vorsichtig... #augen

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Ich habe mich beim Mieterschutz schlau gemacht,da ich dasselbe Problem hatte.
Vielleicht packst du den Urbini einfach ein und Schulmeisterst jemand anderes ;-)

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"Die Maklerin sagte zu uns, dass das überhaupt nicht mehr üblich ist und das kein Vermieter einen dazu zwingen kann."

Diese Aussage ist natürlich absoluter Quatsch. Wenn in eurem Mietvertrag eine Renovierungsklausel rechtswirksam vereinbart wurde, kann es sehr wohl sein, dass ihr vor dem Auszug zur Renovierung verpflichtet seid. Es kommt halt auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag an. BTW: Wie lange habt ihr denn in dem Haus gewohnt...und ist in der Zeit schon mal durch euch renoviert worden?

"Wird haben in unserem jetzigen Haus aber auch viel Eigenleistung erbracht, die uns auch keiner ersetzt. ( neuen Sichtschutzzaun gezogen, Schuppen vor dem Einsturz bewahrt und ausgebaut. )"

Das hättet ihr mit dem Vermieter ja anders regeln können.

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Das kommt definitiv darauf an, was in eurem Mietvertrag geregelt ist. Renovierungsklauseln ala "Die Wände müssen alle 3 Jahre gestrichen werden" sind vom Bundesgerichtshof vor einigen Jahren als unwirksam erklärt worden. Wenn ihr jedoch im Mietvertrag stehen habt, dass ihr in eine frisch renovierte Wohnung einzieht und sie dementsprechend frisch renoviert verlasst, müsst ihr euch auch daran halten.

Was eure Maklerin sagt, ist absoluter Quatsch. Es war eine zeitlang eher üblich, dass man in unrenovierte Wohnungen eingezogen ist und dementsprechend unrenoviert ausgezogen ist, aber das ändert sich gerade wieder.

Eventuell kannst du ja mit deinem derzeitigen Vermieter eine Regelung diesbezüglich treffen. Sprich nochmal mit ihm und erläutere, was ihr alles in Eigenleistung getan habt (hättet ihr zur entsprechenden Zeit mit ihm verhandelt, hätte er die Kosten tragen müssen). Vielleicht kommt er euch ja dann entsprechend entgegen.