Kinderwagen im Treppenhaus und Nachbarn

Hallo,

wir haben folgendes Problem, wir wohnen wohl leider in einem Haus mit sehr eigenartigen Ansichten.

Ich weiß, dass wir das Recht haben, den Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen. Bzw. wir stellen ihn im Keller unter die Treppe. Wir haben die DG-Wohnung und könnten ihn daher nicht jedes Mal mit hochnehmen. Dort behindert er niemanden beim Vorbeigehen, er stört halt nur beim Putzen.

Wir haben einen richtigen Kinderwagen und einen Buggy, den wir für das Maxi-Cosi nutzen. Den Buggy klappen wir immer zusammen.

Nun hat sich jemand beschwert, was uns den einfiele zwei Kinderwagen unten abzustellen und ob das denn sein müsste.
Nein, es müsste nicht sein, allerdings hat DAS widerum einen Grund.

Im Haus ist ein Gemeinschaftskeller, der für alle Mitparteien ist. Dort wird aber alles gelagert und das obwohl deren Keller nicht voll sind. Der einzige Grund besteht darin, dass sie dann ja einige grosse Dinge in ihrem Keller haben, wofür ist ein Keller denn sonst da?#kratz

Im Gemeinschaftskeller werden Koffer, ausrangierte Möbel usw. gelagert. Bei Gartengeräten, Gartenmöbeln usw. oder halt Kinderwagen, würde ich es ja noch verstehen. Aber das finde ich langsam echt unverschämt. Zumal für uns kein Platz mehr ist. Wir haben doch die gleichen Rechte wie alle anderen im Haus. Das wird allerdings nicht anerkannt, da wir ja "nur" Mieter sind und alle anderen Eigentümer. So einfach ist das aber doch nicht.

Wir können den Kinderwagen leider nicht in unseren Keller stellen, da wir den Keller für die Dinge nutzen, die halt meiner Meinung nach nicht in einen GEMEINSCHAFTSkeller gehören.

Die ganze Sache soll nun wohl an die Hausverwaltung weitergegeben werden. Uns wurde bereits auch schon angedroht, sie würde den Kinderwagen "wegschmeissen". Unser Baby war gerade mal 1 Woche alt, da wurde sich schon bei der Hausverwaltung wegen einem Kinderwagen beschwert. #augen Wir stören doch niemanden.

Ich überlege nun echt, ob ICH nicht schon einen Brief an die Hausverwaltung schicken soll. Denn wir müssen ja auch nicht alles dulden.

So eine Intolernz, da frage ich mich echt, wie die Leute damals ihre Kinder groß bekommen haben.

Musste mich mal abreagieren. #bla


Dieses Haus ist echt fürchterlich! Wir wohnen seit Oktober hier. Und ansich war das Verhältnis mal besser. Es lebe der Spießertum hoch!#ole Ich habe langsam keine Lust mehr, wegen allen Dingen permanent von der Seite angemacht zu werden.

#augen Grüsse
Superschatz

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vielleicht haben ja alle deine Nachbarn dann Pech und müssen ihr Gerümpel dann in ihre Keller schleppen....lol...ist ggf. ein Eigentor für den der sich beschwert hat...

lass dich nicht unterkriegen.... wenn du deinen Kinderwagen dort weg nehmen sollst müssen all die anderen auch ihren Kram dort wegräumen....

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Hallo,

wenn es deinen Mitbewohnern nur darum geht, dass die Kinderwagen beim Putzen im Weg stehen, biete doch an, dass du die Standfläche putzt. Den zusammengeklappten Buggy würde ich mit nach oben nehmen. So zeigst du guten Willen, dich mit den Nachbarn zu einigen.

Gleichzeitig würde ich mich aber mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen und denen dein Problem schildern. Die werden ja schließlich wissen, dass du den Kinderwagen dort abstellen darfst. Evtl. schauen die sich das ja mal direkt vor Ort an ......... #schein

LG
Sassi, die so pingelige Nachbarn nicht leiden kann

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Hallo Sassi,

und da würden die Probleme weitergehen, wenn ich ihr anbiete die Fläche unter der Treppe zu putzen, darf ich den ganzen Keller putzen. Diese Dame möchte niemals auch nur einen cm auslassen, wenn sie dran ist mit putzen, auch nicht mit Absprache. Manche Leute haben echt Probleme. #schein
Der Buggy selbst auch so sperrig, dass man ihn nicht mal eben mit hochnehmen kann und dann würde er in der Wohnung stehen, da auf der Etage kein Platz ist.

Dann werde ich mich wohl wirklich mal an die Hausverwaltung wenden. Auch wenn diese schon geimpft ist. Als Eigertümer hat man hier wohl leider einen besseren Stand. Und die Hausverwaltung ist immernoch sauer, da sie in unserer Wohnung einige gravierende Mängel beseitigen musste.
Das was mich so ärgert, ist dieses permanente mit zweierlei Maß messen.

LG
Superschatz

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Ähm, habt ihr irgendeine schriftliche Vereinbarung darüber, dass Ihr Buggy UND Kinderwagen auf den öffentlichen Flächen abstellen dürft?

Soo selbstverständlich ist das keineswegs erlaubt und Ihr habt schließlich einen eigenen und den öffentlichen Kellerraum sowie nicht zuletzt Eure Wohnung.

Gruß,

W

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Hallo,

ich will da jetzt nicht querschießen, aber bist du dir sicher, dass du den Kinderwagen da abstellen darfst - also ich meine damit, ob du etwas schriftliches hast.

Denn eigentlich darf aus feuerschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich NICHTS im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern stehen. Grund ist, wenn es mal brennt und qualmt soll die Feuerwehr unbehindert zu den Wohnungen kommen können. Das müsste in der Hausordnung drin stehen.
Wenn da allerdings ausdrücklich das Abstellen erlaubt ist, dann würde ich den Auszug kopieren und hinhängen.

Wir werden uns da auch noch was einfallen lassen müssen, denn bei uns dürfen wir das nicht und wir wohnen im 2. Stock....

Grüßle

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Hallo,

wir haben ihn ja nicht direkt im Treppenhaus stehen sondern sozusagen unten im Keller. Das ist eine halbe Treppe runter und dort ist eine freie Fläche unter der Treppe. Da geht niemand her und da sind auch keine Anschlüsse oder sonstiges. Also nicht im EG. Wir behindern niemanden damit. Und das ist es ja, was mich ärgert. Wenn nichts da ist, worüber man sich beschweren kann, dann sucht man halt etwas.

LG
Superschatz

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Das wäre auch mein Einwand gewesen, aber wen interessiert schon die Feuerwehr?

Ich bekomm schon die Krise wenn Schuhregale, Blumenkübel, Deko jeglicher Art im Treppenhaus zu finden sind...aber wer denkt schon daran das der Rettungsdienst da mal samt Pat. auf einem Stuhl oder einem Tragetuch durch muß...

Oder wenn ich sehe wie manche Menschen an der Straße parken, wo dann nicht mal mehr ein RTW durch passt, geschweige denn ein HLF ... okay, ich schweife ab #schein

Mein Fazit: typisch deutsch, jeder ist sich selbst der Nächste!

lg glu

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Hallo,

ich hab Dir mal einen Auszug vom Mieterschutzbund Berlin e.v. was kopiert:

Kinderwagen


Grundsätzlich dient der Hausflur dem freien Zugang der Mieter, ihrer Angehörigen sowie der Besucher zu den jeweiligen Wohnungen (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 8. Auflage 2003). Insofern gestaltet sich die Rechtslage im Hinblick auf das erlaubte Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur nicht eindeutig.


Dazu folgender Überblick zu gerichtlichen Entscheidungen:


Soweit eine Beeinträchtigung für andere Nutzer sowie brandschutz- und baupolizeiliche Gefahren nicht bestehen, darf der Mieter einer Wohnung im 1. Obergeschoss den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen (AG Schöneberg, Urteil vom 12.07.1999 - 109 C 121/99 -; AG Charlottenburg, Urteil vom 9.12.1983 - 16 C 762/83 A). In diesem Fall etwaige Verbotsklauseln im Mietvertrag sind da unwirksam (AG Braunschweig, Az.: 121 C 128/00).


Es kann insofern mietvertraglich untersagt werden, als dass der Mieter nicht darauf angewiesen ist (AG Charlottenburg, Urteil vom 21.10.1997 - 4 C 261/97-). Die Bestimmung in der Hausordnung, dass das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur nur vorübergehend zulässig sei, greift nur dann, wenn für den Mieter eine zumutbare, anderweitige Abstellmöglichkeit besteht (LG Bielefeld, Urteil vom 16.09.1992 - 2 S 274/92 -). Der Vermieter darf das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur an Stellen, an denen der Durchgang nicht behindert ist, nicht verbieten, wenn er keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit schafft (AG Landau (Pfalz), Urteil vom 22.07.1987 - 3 C 368/87 -).


Der Mieter einer Wohnung im Obergschoss ist berechtigt, den Kinderwagen an geeigneter Stelle im Erdgeschoss abzustellen. Die dadurch gegebene Beschränkung der Bewegungsfreiheit im Flur ist hinzunehmen. Um (hier:) eine merkliche Beschränkung auszuschließen sind Besucher des Mietes nicht berechtigt, einen mitgebrachten Kinderwagen im Erdgeschoss des Flures abzustellen (AG Winsen, Urteil vom 28.04.1999 - 16 C 602/99).


Der Mieter ist nicht berechtigt, einen Kinderwagen auf dem Treppenpodest vor der Wohnung abzustellen, auch wenn eine Behinderung von Mitmietern oder Handwerkern ausgeschlossen ist (AG Charlottenburg, Urteil vom 21.10.1997 - 4 C 261/97).


Das Abstellen des Kinderwagens vor der Briefkastenanlage im Hausflur ist dem Mieter erlaubt, wenn die Erreichbarkeit der Briefkästen gegeben bleibt. Offen bleibt, ob eine entgegenstehende Hausordnung rechtswirksam wäre (AG Köln, Urteil vom 15.05.1995 - 207 C 43/95).


Eine Mieterin, die tagsüber ihr einjähriges Kind allein betreut, ist berechtigt, im Treppenhaus tagsüber einen Kinderwagen abzustellen. Dies gilt auch dann, wenn nach der mietvertraglichen Vereinbarung der Kinderwagen nur vorübergehend abgestellt werden darf und der Vermieter den Abstellplatz für Kinderwagen seiner im Parterre betriebenen Zahnarztpraxis beansprucht (AG Neuss, Urteil vom 24.01.1992 - 34 C 567/91 -).


Im Regelfall ist es dem Mieter einer Erdgeschosswohnung untersagt, im Treppenhaus oder Vorraum des Hauses einen Kinderwagen abzustellen (AG Wedding, Urteil vom 8.12.1989 - 4 C 511/89 -).


Liegt eine Wohnung im zweiten Stock des Hauses und ist dem Mieter deshalb der ständige Transport des Kinderwagens in die Wohnung nicht zuzumuten und ist auch der Keller nur über eine steile Treppe zu erreichen, so ist er berechtigt, seinen Kinderwagen im Hausflur abzustellen (AG Hannover, Urteil vom 02.02.1987 - 536 C 11299/86 -).


Der Vermieter hat es zu dulden, dass der Mieter zur Sicherung des Kinderwagens gegen Diebstahl einen Metallring im Mauerwerk des Hausflures anbringt (hier: Metallring von 5 cm Durchmesser in einer Nische unter dem Sicherungskasten)(AG Wedding, Urteil vom 24.06.1986 - 6 C 255/86).


Ein Mieter, der gegen den Willen des Vermieters Kinderwagen im Treppenhaus abstellt, begeht verbotene Eigenmacht (AG Schöneberg, Urteil vom 05.01.1983 - 6 C 665/82 -).


Der Vermieter hat das Abstellen eines Kinderwagens in der im Erdgeschoss befindlichen Nische unter der Treppe zu dulden (AG Friedberg (Hessen), Urteil vom 17.08.1978 - 8 C 927/78).


Hier auch nochmal der Link dazu: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_2_5.html

Ich hoffe das hilft Dir ein wenig.

Tina

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Wenn der Buggy nur für die Babyschale genutzt wird, kann er dann nicht im Auto bleiben? Ich habe das immer so gemacht. Dann musste ich auch nicht immer daran denken, wenn ich losgefahren bin, das Teil einzupacken.
Kinderwagen war bei uns auch eine Diskussion, die aber Anfangs von uns ausging, weil Nachbars ihren Kiwa dirket hinter der Tür geparkt hatten und so keiner merh die Tür richtig aufmachen konnte, geschweige denn wir eine Chanca hatten unseren Wagen ins Haus zu bringen.
Sprich die Hausverwaltung an, welchen Abstellplatz für den Kiwa du nutzen kannst. Den Buggy würde ich aber lieber woanders unterbringen. Der geht auch zusammengeklappt in den anderen Abstellraum.

lg ivik

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Hey,

das Problem hatten wir auch mal. Hatten eine Abmahnung deswegen bekommen. Unser Kiwa stand wirklich nicht im Weg. Wohnten da auch noch oben.

Aber........ so lange der Kiwa keine Flucht und Rettungswege versperrt, darfst du ihn stehen lassen. Musst halt nur selber die Stelle wo er steht sauber machen.

Vor allem ist es unzumutbar, das man den Kinderwagen immer bis in die weiß ich wie viele Etagen hoch schleppen muss

Wir waren damals beim Anwalt. Unser Vermieter und die Nachbarn (haben das Schreiben des Anwaltes rausgehangen) haben dann nichts mehr gesagt

Lg
NIcole

P.S. Google mal danach

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Hallo Superschatz,

in der Sache hast Du ja bereits genug fundierte Antworten bekommen.

Aber wenn ich das so alles lese, vor allem, wieviele Gerichtsurteile es zu diesem Thema gibt, frage ich mich wirklich: wo ist hier die Kinderfreundlichkeit und das Verständnis der Generationen füreinander geblieben? Traurig, wirklich, dass man sich über sowas aufregen muss.

LG
Nusch