Mietdauer 2 Jahre - vorher nicht kündbar!

Hallo Zusammen,

Ich hoffe es kennt sich jemand aus!

Mein Freund und ich sind zum 01.07.2008 zusammen in eine neue Wohnung in eine neue Stadt gezogen, möchten jetzt nun aber doch wieder zurück nach Hause (etwa300km entfernt).

Nun haben wir aber ein dickes Problem:
AUSZUG AUS DEM MIETVERTRAG:

Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters verzichten Mieter und Vermieter wechselseitig für die Dauer von "2 Jahren" auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages.
Eine Kündigung ist erstmahlig nach Ablauf des vereinbahrten Zeitraumes unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen möglich. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur ausserordentlichen Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen unberührt.

Heißt das jetzt, dass wir in diesen zwei Jahren nicht aus dem Mietvertrag herrauskommen?
Man kann doch jemanden nicht so festnageln? Ich meine, wir haben ja auch neue Jobs usw. ...

bitte um Hilfe
Gruß Kati

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Hallo,

normalerweise liest man sich einen Vertrag durch BEVOR man ihn unterschreibt.

Ihr habt einen Mietvertrag wo ihr euch für die Dauer von zwei Jahren dazu erklärt habt nicht zu kündigen.
Wäre es so leicht aus so einem Vertrag rauszukommen, dann würde es sie nicht geben.
Ich meine-es ist doch logisch, dass man nicht einfach rauskommt nur weil man wo anders einen Job hat.
Das interessiert den Vermieter wenig.

Ihr könnt mit ihm sprechen und fragen ob er sich mit einem Nachmieter-den IHR besorgen müsst- einverstanden gibt. Der Vermieter muss allerdings nicht den erstbesten nehmen. Er kann glaube ich drei mal ablehnen-er muss nicht JEDEN in seiner Wohnung leben lassen.

Nur so sehe ich eine Chance aus diesem Vertrag rauszukommen.

Nicht umsonst rät einem JEDER von einem Zeitmietvertrag ab. Denn man kommt normalerweise nicht raus.

Also mit ihm sprechen-vielleicht geht es ja mit einem Nachmieter.
Und das nächste mal bitte VORHER lesen.

LG Mona

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Danke für die Antwort!
Aus Fehlern lernt man... So was passiert mir nicht noch mal!
Das mit dem Nachmieter werde ich auf jeden Fall probieren! Danke für die Antwort!
lg kati

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Eine berufsbedingter Umzug ist aber eine Kündigung aus wichtigem Grund - da gilt die 2JahresKlausel nicht.

Lg Christine

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Ich sehe das noch etwas anders. Es kann sein, dass kein ausreichender Grund vorliegt im Sinne des Gesetzes und ihr trotzdem mit einer Frist von 3 Monaten kündigen könnt, weil er dann als unbefristet gilt.
Es dürfen nur noch qualifizierte Zeitmietverträge abgeschlossen werden.

Zitat:
(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Zitatende
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html

Wenn er also keinen hinreichenden Grund angegeben hat, gilt das Mietverhältnis trotz des Vertrages als unbefristet und ihr könnt mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.


Am besten wendet ihr euch mal an einen Anwalt oder an den Mieterschutzbund.

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Sei noch zu erwähnen, dass der einfache Zeitmietvertrag mit Verlängerung abgeschafft wurde. Es gibt nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag.

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Das was Du schreibst stimmt, bezieht sich aber auf Zeitmietverträge.
Hier liegt aber offensichtlich kein Zeitmietvertrag vor, sondern ein ganz normaler Vertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist, bei dem einvernehmlich vereinbart wurde, die Kündigung für einen gewissen Zeitraum auszuschließen. Das ist etwas anderes !
Dieser "Kündigungsverzicht" ich rechtlich zulässig, auch ohne Begründung, solange er nicht länger als 4 Jahre beträgt.

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Hallo,

meines Wissens nach ist es nicht rechtens eine Mindestmietdauer festzulegen. Frag aber lieber nochmal beim Mieterbund nach oder googel ein wenig.

LG

kleiner #hasi

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Wenn ihr tatsächlich nachweislich am neuen Wohnort neue Jobs habt, könntet ihr euren geplanten Umzug als "arbeitsbedingt notwendig" begründen und hättet relativ gute Chancen, hier mit einer 3 Monatsfrist aus dem Vertrag rauszukommen.
Stutzig macht mich die Passage:
"Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters..."
War es wirklich von EUCH so gewollt ?
Wenn ja, könnte ich den Richter verstehen, der Euch dann zum Zahlen der Miete für die nächsten 2 Jahre verdonnert.
Wenn nein, frage ich mich, wie man etwas mit seiner Unterschrift besiegeln kann, das nicht den Tatsachen entspricht.

Alles in allem wirst Du nicht umhin kommen, Dir einen guten Anwalt für Mietrecht zu besorgen.

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Es gibt Ausnahmen. Man hat eventuell ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund. Allerdings ist das Mietrecht kompliziert, so dass ihr einen Anwalt fragen müsst.

Gruß

Manavgat