Private KK stellt sich bei Kostenübernahme für einen Rollstuhl quer

Hallo zusammen,

meine Tochter soll einen Rollstuhl bekommen. Sie kann zwar mit Rollator oder an den Händen etwas laufen, aber eben keine langen Strecken und der Kinderwagen/Buggy wird langsam aber sicher zu klein. Ich stand also vor der Wahl, entweder einen Rollstuhl oder einen Rehabuggy zu beantragen. Da ich meiner Tochter aber so viel Selbständigkeit wie möglich geben möchte, fiel also ein Rehabuggy aus der Überlegung direkt wieder raus!

Nun habe also ein Angebot für einen Rollstuhl bekommen und es bei der privaten KK eingereicht, die mir nun geantwortet hat, dass "die Leistung für Krankenfahrstühle aus der Krankenversicherung gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen auf einen Rechnungsbetrag in Höhe von xxxxx € begrenzt ist. Der darüber hinausgehende Teil ist nich erstattungsfähig." Mir wurde nun geraten, auf jeden Fall Widerspruch einzulegen. Macht es denn Sinn, ärztliche Schreiben einzureichen, in denen die Notwendigkeit eines Rollstuhls bzw. DIESES Rollstuhls begründet wird? Oder sollte ich das erstmal selbst begründen?

Gibt es hier zufällig jemanden, der mir da ein paar Tips geben kann??

Danke schon mal und LG
Hexe112

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hallo

frag bitte bei rehakids.de nach da sind soviele Experten und die können dir dann gleich helfen mit Pargraphen usw.. helfen.

lg

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#klatsch Stimmt, da hätte ich auch drauf kommen können..... Aber danke für den Hinweis!!! :-D

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Hallo,
wir sind auch in der PKV. Meine Jungs brauchen zwar (zum Glück keinen Rolli, aber andere Hilfsmittel, Therapien,...) und meine Widersprüche füllen mittlerweile Ordner.
Bei diesem konkreten Fall kann ich dir ff. sagen. Du wirst zu 99,99999% kein Glück haben. Die PKV's haben einen starren Hilfsmittelkatalog. Das bedeutet, sie zahlen zwar einen Rolli,... aber eben nur genau den einen, der im Katalog aufgeführt ist. DU hast keine Wahl.
Wenn du Glück hast und einen gnädigen Sachbearbeiter, dann gestattet er dir wenigstens eine Teilübernahme bis zu dem Preis, den der andere Rolli gekostet hätte. Es ist leider so. Machen kannst du nichts. Es steht so in deren Vertragsbedingungen und die haben eben (im Gegensatz zu den Gesetzlichen KK) einen starren Hilfsmittelkatalog. So bekommen wir zwar fast alle Hilfsmittel genehmigt, aber müssen immer mindestens die Hälfte selbst zahlen. Meine Söhne sind auf uK angewiesen. Die letzte Rechung, war nur 1200€ - also 600€ für uns - aber wenn dann der Talker kommt... ich will gar nicht daran denken.

Eine Möglichkeit habt ihr allerdings noch: Da der Rollstuhl für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigt wird, kannst du es - nach Ablehnung, bzw. Teilablehnung der PKV noch beim Sozialamt versuchen. Über die Eingliederungshilfe kann so etwas auch genehmigt werden, wenn die KK das abgelehnt oder teilweise abgelehnt hat. Da brauchst du natürlich das Schreiben der KK vorher.

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auch die gesetzlichen KK haben ihre "Regelsätze" für Hilfsmittel.
Steh da auch grad vor solch Problem......habe nen Reha-Buggy ausgesucht der ne ganze Ecke über dem Regelsatz liegt......KK hat ihn abgelehnt.
Aber eine wirkliche Alternative die günstiger ist gibt es nicht - jedenfalls nicht bei den sogenannten Stockbuggys.....