Probezeit

Hallo ist vielleicht nicht ganz das passende Thema für dieses Forum aber da ihr ja auch alle arbeitet denke ich könnt ihr mir auch gute antworten geben.

Erstmal zu mir ich bin jetzt in der 6ssw und bekomme ende august meinen Mutterpass, wenn ich diesen habe wollte ich es eigentlich meiner Chefin sagen da ich ja auch Nachtdienst machen muss. Nun wollte ich nochmal klipp und klar fragen kann mich mein Arbeitsgeber in der Probezeit kündigen?

Mein Vertrag läuft im Februar 2008 aus und meine Probezeit geht noch bis ende Dezember.

Vielen Dank
wanja

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Hallo,

ich weiß nicht so genau aber ich glaube du bist nicht Kündbar.. ich hatte auch einen nur Befristetn Vertrag bis Ende März und seitdem bin ich Arbeitslos also kann es sein das du ab Februar 2008 Arbeitslos bist.... wie das mit der Probezeit ist bin ich mit nicht 100%ig sicher!

Eine wunderschöne Restschwangerschaft !!!

LG Julia + #baby Boy Niklas Devin inside 33+1 SSW

http://www.unserbaby.ch/detlefjulia

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Nein, kann er nicht (in Deutschland). Du bist nahezu unkündbar.

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Die Probezeit endet mit Beginn der Schwangerschaft automatisch.
Ab jetzt können sie Dich nicht mehr kündigen (zumindest fast nicht)

LG, TIna

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huhhu..

will dich ja nich unbedingt verunsichern aber lies ma genau dein arbeitsvertrag....

soweit ich das nämlich kenne, wenn es nich anders drin steht, können beide parteien ohne besondere gründe in der probezeit das arbeitsverhältnis innerhalb 2 wochen kündigen...

wenn du noch in der probezeit bist, und ihm nu mitteilst das du ss bist kann er das sehr wohl tun und dich kündigen..er brauch da nicht mal nen grund nennen...

also, lies genau was da unter probezeit steht...das is wichtig...
wie gesagt...100% sicher bin ich mir da auch nicht...

lg der keks 28.ssw

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Muss Dir leider wiedersprechen:

Ich war auch noch in der Probezeit als meine SS bekannt wurde. Mein Chef wollte mich dann sogar ganz fix loswerden - konnte er aber nicht, weil Du schon unter den Kündigungsschutz fällst (auch in der Probezeit). Genau so soll es nämlich nicht sein, dass der AG eigentlich mit Dir zufrieden ist, Dich aber "abschießt" weil Du schwanger bist...

LG,
Tina

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huhu tina..

wie gesagt, ganz sicher war ich mir da nich...
kommt glaub ich auch nicht so oft vor..
und was passiert dann wenn die probezeit rum is, beim befristeten vertrag und man dann mittendrin in muschu bzw dann erstma seine elternzeit nimmt??? läuft er dann trotzdem aus zum besagtem termin oder hängt der dann in der luft??

lg andrea

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Hallo Wanja,

während der Probezeit kann i.d.R. jederzeit ohne Angabe von Gründen mit 2 Wochen Frist gekündigt werden.

Dir bleibt dann natürlich der Weg vor's Arbeitsgericht, denn "nur" wg. der Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden. Es kann allerdings problematisch werden, dies Deinem Arbeitgeber nachzuweisen und Stress hast Du allemal. :-(

Was mich etwas wundert ist die Probezeit trotz befristetem Arbeitsvertrag, denn: in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist eine Kündigung auch nur unter besonderen Umständen zulässig, eine ordentliche Kündigung z.B. nicht möglich.

Fakt ist: wenn Dein Arbeitgeber Dich nach Bekanntgabe der SS loswerden will, dann wird er es auf jeden Fall versuchen.
Klar kannst Du vor Gericht gehen und auf Weiterbeschäftigung klagen, vielleicht auch mit Erfolg...
Aber eine angenehme Zeit wird das dann bis zum Mutterschutz nicht mehr, im Falle von echtem Mobbing kann Dein Arzt dann nur noch ein Beschäftigungsverbot aussprechen...

Also kurz und knapp:

Im besten Fall lässt Dich Dein AG bis zum Beginn der MuSchuFrist weiterarbeiten, Du verabschiedest Dich entspannt in die Elternzeit und kommst vielleicht ohnehin nicht vor Ende des Vertrags zurück #freu

Im schlechtesten Fall wirst Du gekündigt, musst Klage einreichen und verlierst bzw. hast eine echt harte Zeit bzw. ggf. ein Beschäftigungsverbot vor Dir und nimmst auf jeden Fall Elternzeit bis zum Vertragsende (während dieser darfst Du Dich ja auch von einem anderen AG zumindest Teilzeit beschäftigen lassen). #wolke

Ich drücke jedenfalls die Daumen für die 1. Variante,

VG,
ellewoods + Krümel 18. SW

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Huhu,

das habe ich im Net dazu gefunden:

Sonderfall Schwangerschaft

"Die Probezeit stellt eine Möglichkeit dar, am Anfang eines Arbeitsverhältnisses die Kündigungsfrist zu verkürzen", sagt Fachanwalt Bechert. "Eine Kündigung gilt auch dann noch als fristgemäß, wenn sie dem Vertragspartner am letzten Tag der Probezeit zugeht", so Breitenbach.

Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regegelungen des Mutterschutzgesetzes. Und das bedeutet: "Einer Schwangeren kann in der Probezeit nur mit Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde gekündigt werden", erläutert Bechert. "Die Probezeitvereinbarung regelt insoweit nur, ob ihr nach Zustimmung der Behörde mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen oder vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats gekündigt werden kann."

#liebdrueck
Sandra 15+1