Fragen über Fragen?!?!?!?!?!?!

Hallo ihr mit #schwanger!!!

Wisst ihr vielleicht ab wann ich die Vaterschaftsanerkennung machen lassen kann? Habe nämlich vor alles an Schreibkram, Anträgen und so, vor der Geburt machen. Also das was ich vorher machen kann.
Und wie sieht das aus wenn ich in einem anderen Landkreis wohne als der Kindesvater? Muss ich das dann in meinem Landkreis machen lassen oder geht das mit der Anerkennung auch in seinem?
Und wie sieht das mit dem geteilten Sorgerecht aus? Kann ich das auch schon vor Geburt machen und wo? Jugendamt oder Standesamt? Bin zwar noch am überlegen ob ich das machen soll aber wenn, weiß ich zumindest wo und ab wann es geht.


Schon einmal #danke im VORAUS für Antworten!!!

LG Sunny + Würmchen 12 SSW
ab morgen 13 SSW


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Hi,

also die Vaterschaftsanerkennung kannst du vor der Geburt machen, glaube so ab der 32.woche. Musst mal deinen Frauenarzt fragen, da der dir sowiso eine Schwangerschaftsbestätigung schreiben.

Das mit dem geteilten Sorgerecht ist schwieriger. Das jugendamt/Standesamt ist da überhaupt nicht dafür. Die reden einem das regelrecht aus. So war es zumindest bei uns.

Viel Glück weiterhin in deiner Schwangerschaft

liebe grüße sarah und #baby Amélie

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Also wir haben das alles in der 34 SSw fertig gemacht! geteiltes Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung. Alles beim Jugendamt! So ist es bei uns!

Da unser Baby seinen Nachnamen tragen soll, wegen späterer Heirat!

Man kann es natürlich auch so machen!

Von manchen habe ich gehört das sie es auf dem Standesamt getan haben!

Am besten auf den Ämtern anrufen!

Leider kann ich dir wegen den Landkreisen nicht helfen. Frag einfach mal bei der Behörde nach, die können dir helfen.
Jedenfalls ist das alles vor der Geburt möglich! Kostet auch nichts! Wir haben jedenfalls nix bezahlt!


Allerdings muss ich die ganzen Papiere mit ins KH nehmen. Wegen der Namensgebung!


Vielleicht konnte ich etwas helfen!

Yvonne ET-13

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Hallo Sunny,

auch wir haben das nun wieder vor uns. Haben es auch schon bei unserer 1. Tochter vor 4 Jahren gemacht.
Du kannst (und solltest auch) alles schon vor der Geburt des Kindes beantragen. Ansonsten hat der Vater kein Recht oder Mitspracherecht (z.B. wenn das Kind irgendwie ärztlich versorgt werden muß).
Du kannst also das Sorgerecht und auch die Vaterschaftsanerkennung vorher beantragen. Dazu brauchst Du von Euch beiden jeweils eine beglaubigte Geburtsurkunde. Falls Ihr die nicht habt, könnt Ihr Euch darum schonmal kümmern. Kostet meist etwas und sie schicken sie Dir auch zu (macht die Gemeinde/Einwohnermeldeamt).
Das Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung haben wir beim Jugendamt gemacht und hat auch nichts gekostet. Hinterher mussten wir nur noch die Geburtsurkunde des Kindes nachreichen. Bis dahin nehmen sie erstmal den ET an. Du kannst nach der Geburt schon telefonisch mitteilen wann die Geburt war, welches Geschlecht und wie der Name ist. Außerdem gibst Du an welchen Nachnamen das Kind bekommen soll.
Ich glaube das war`s dann auch schon. Wenn Du das nicht vor der Geburt machst, steht der Papa auch nicht auf der Geburtsurkunde des Kindes. Und das wollten wir nicht.
Ich denke Du beantragst alles bei dem Landkreis wo Du gemeldet bist bzw. wo das Kind dann gemeldet sein wird. Bin mir aber nicht sicher ob es vielleicht auch andere machen. Das Beantragen dauert dann nicht wirklich lange wenn Du Eure Geburtsurkunden hast. Du musst sowieso selbst beim Jugendamt erscheinen und unterschreiben - der Vater auf jeden Fall auch. Und dann hat es sich auch erledigt.
So, hoffe ich habe nix vergessen. ;-) Ansonsten frage einfach nochmal an. :-)

Liebe Grüße
Kathleen 23.SSW
(Ich werde wohl alles ab der 30. Woche beantragen)

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hallo sunny,

dein Freund/Ex-Freund/Kindsvater (oder so) kann vorab eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, damit bist du auf der sicheren Seite. Wenn ich noch richtig informiert bin, mußt du das in deinem Landkreis machen. Geteiltes Sorgerecht dürfte ja auch kein Problem sein.
Bei den anderes Sachen kann ich dir leider auch nicht helfen.
bye