Aufenthaltsgenehmigung durch deutsches Kind

Folgende Frage treibt uns momentan umher:

Ein deutscher ist mit einer Ausländerin (nicht EU) nach deutschem Recht verheiratet, sie haben innerhalb der Ehe ein Kind bekommen und leben in Frankreich, das Kind hat beide staatsbürgerschaften.

Nun kommt es zur Trennung. Die ausländische Mutter will mit dem Kind in Deutschland leben. Geht das? Bekommt sie einen Aufenthaltstitel? Besteht Anspruch auf Kindergeld oder Staatshilfen bis das Kind einen Betreuungsplatz hat?

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Wie lange sind Sie verheiratet gewesen

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Sie sind seit etwa 5 Jahren verheiratet und leben schon immer in Frankreich.

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Ja. Sie ist sicherlich Drittstaatlerin, keine EU-Ausländerin. Sofern sie kein Daueraufenthaltsrecht in Frankreich hat, müsste sie klassisch mit Visum zur familienzusammenführung (dt. Kind) Einreisen. Würde einen Aufenthalt bekommen, erteilungsdauer ist abhänging von ihren deutschkenntnissen. Bei b1 und besser kann das durchaus bis zum 18. Lebensjahr des Kindes sein.
Das Kind ist deutsch und bekommt diese gleiche. Leistungen wie jedes andere deutsche Kind. Die Mutter erhält natürlich auch Kindergeld und ggf. Sozialleistungen, wenn sie diese brauch.

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Wie es in der Konstellation allgemein mit Trennung und Rechten und Pflichten aussieht, erfordert sicher fachkundige Leute im Familienrecht, ich denke aber, dass es nicht geht. Denn so wie ich das sehe, müsste ja auch in diesem Fall gemeinsame Sorge bestehen und so wie ich das sehe, muss ein Kind ob es nun ein oder zwei Pässe hat in Deutschland immer bei jedem Umzug angemeldet werden im neuen Wohnort, wegen Kita und Schule und diese Ummeldung /Anmeldung ist ein sehr wichtiger Vorgang.

Da wird seit Jahren immer gefragt ob man alleine Sorge hat oder gemeinsame Sorge. Selbst beim alleinigem Sorgerecht muss man ein Dokument als Nachweis vom Jugendamt haben, dass keine gemeinsame Sorge oder ein offenes Sorgerechtsberfahren besteht. Einfach irgendwas erzählen, ist nicht oder der andere Eltrnteil ist vor Ort und gibt seine Zustimmung zur Ummeldung des Kindes oder tut dies über eine Vollmacht.

So ein Elternteil also nicht gerade alleinsorgend ist oder sich in Urkundenfälschung versucht kann ein Kind auch nicht einfach so in einem neuen Wohnort in Deutschland als wohnhaft angemeldet werden. Bei gemeinsamer Sorge müssen hier beide einwilligen und sich über den Wohnort des Kindes einigen.

Ich bin mir auch recht sicher dass es auch in der EU gegen Recht verstößt, dass Kind gegen den Willen des anderen Elternteils in ein anderen EU Land mitgenommen werden, wenn das Kind bisher nie dort vorher wohnhaft war, egal ob es die Heimat von einem det Eltern ist oder nicht. Ich denke, dass ist sowas wie Kindesentzug/Kindesentführung.

Auch hier wieder. Ein Anwalt mit Familienrecht sollte dringend aufgesucht werden.

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Darum geht es hier gar nicht. Danke für den Gedankengang.

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Naja wenn das Kind hier nicht mit beiderseitigem Einverständnis angemeldet werden kann, kann es auch nicht legal nach Deutschland umziehen.

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es kommt darauf an, woher sie kommt, wenn der Mann sie z.B aus Thailand gejhiolt hat, ist er für immer unterhaltspflichtig, uAusserdem kann sie mit dem KInd nicht nach DEutschland ziehen ohne die Zustimmung des Vaters, da sie ein Unterschirft zur Anmeldung braucht.
Im NOrmalfall bekommt sie keinen Aufenthaltstitel.

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Ja der Vater wird unterschreiben.

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Na, dann wird er wohl auch Unterhalt zahlen, so dass das Kind keine Sozialleistungen beziehen muss, oder?

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