Schweigepflichtentbindung beim Kinderarzt

Hallo,
ich möchte mit meiner Tochter gerne den Kinderarzt wechseln und war vor Kurzem bei der neuen Kinderarztpraxis zur Anmeldung.
Dort habe ich einen Bogen zum Ausfüllen erhalten. Darunter waren auch zwei Felder zum Datenschutz. Zum einen musste ich dort ankreuzen, dass ich damit einverstanden bin, dass der Kinderarzt Daten mit anderen Ärzten (z.B. Psychologen, etc.) Austauschen darf und so eine bessere Behandlung meines Kindes gewährleistet ist und zum anderen ging es darum, dass Daten, wie die Adresse, Geburtsdatum... zur Beschaffung von Medizinprodukten weitergegeben werden dürfen. Mit den beiden Erklärungen sollte der Arzt dahingehend von der Schweigepflicht entbunden werden.

Da ich ja den Kinderarzt wechseln wollte, und somit ja ein Austausch zwischen den beiden Ärzten sehr wahrscheinlich nötig ist, habe ich das ganze unterschrieben.

Im Nachhinein habe ich jedoch ein mulmiges Gefühl. Sind diese beiden Erklärungen heute Standard bei den Kinderärzten und habt ihr diese auch unterschrieben, bzw. unterschreiben müssen? Ich habe von dem Schreiben auch keine Kopie erhalten. Es stand jedoch auf dem Zettel, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.
Was meint ihr dazu? Ich bin mir nun im Nachhinein doch sehr unsicher.

Der Kinderarzt ist im Internet top bewertet und es wird kaum etwas bemängelt.

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ja.

Es geht ja auch darum, wenn mal was los ist, dass auch andere Ärzte Arztbriefe kriegen usw...
Tatsächlich unterschreibst du das auch überall wo anders, wenn das Kind z.B. wegen einen Bruch zum Orthopäden geht, - der will ja auch den Bericht weitergeben ohne Umwege, wenn es zur Weiterüberweisung in die Klinik geht usw....
Das ist auch eine Folge von der digitalen Krankenkassenkarte. -- ohne das darf auf der Karte nix gespeichert werden usw...

Aktuell ist mein Sohn in Psychologischer Behandlung. Natürlich will ich, dass die Ärzte falls nötig, miteinander reden und Daten tauschen.

Das ist halt leider so. --- Datenwüste Deutschland mit Datenschutzwahnsinn.